Der Faschings-Wiederholungstäter von Balzhausen
2017 hat ein Mann in Balzhausen bei einem Ball für Ärger gesorgt. Er wurde verurteilt – und tauchte 2019 wieder auf. Am Ende hatte er 4,5 Promille intus.
Von einem Déjà-vu hat Richterin Daniela König in ihrer Urteilsbegründung am Ende einer zweieinhalbstündigen Verhandlung am Amtsgericht Günzburg gesprochen. Denn: Der 28-jährige Angeklagte hatte sich schon im Fasching 2017 alkoholisiert gegen Polizisten gewehrt und einen davon verletzt. Dafür war er verurteilt worden. Das hat ihn aber nicht davon abgehalten, das zwei Jahre später wieder zu machen. Was genau war passiert?
Am Abend des 10. Februar vergangenen Jahres besuchte der zur Tatzeit 27-Jährige in angetrunkenem Zustand den Balzhauser Faschingsball. Weil er sich gegenüber Gästen aggressiv verhielt, verwies ihn die Security des Zeltes. Draußen pöbelte er weiter, sodass ein Platzverweis erfolgte, dem der Angeklagte nicht nachkam. Daraufhin wählte er den Notruf und behauptete, die Sicherheitsleute hätten ihn verletzt. Als vier Beamte der Polizei Krumbach eintrafen, stellte sich die Behauptung aber als falsch heraus.
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