Der Lappen ist für sechs Monate weg
Warum ein Angeklagter trotz Führerscheinentzugs sein Auto noch vom Gericht nach Hause steuern darf.
Auf dem Papier war es eine Verhandlung wegen eines Verkehrsdelikts, wie sie in ähnlicher Form wohl einige tausend Mal in Amtsgerichten abläuft. Und doch hatte das Verfahren wegen Fahrerflucht eine Besonderheit. Der Angeklagte ist zwar ein halbes Jahr lang seinen Führerschein los, durfte aber wegen eines juristischen Kniffs vom Parkplatz des Günzburger Amtsgerichts heimfahren.
Am frühen Morgen des 2. April hatte es in der Hermann-Köhl-Straße in Leipheim ordentlich gescheppert. Ein Audi-Lenker war mit seinem Autoradio und einer CD offensichtlich so beschäftigt, dass er seinen Wagen nicht mehr unter Kontrolle hatte. Jedenfalls rammte er, wie Staatsanwalt Raphael Ruisinger dem Angeklagten vorwarf, ein anderes geparktes Auto. Schon dabei entstand ein Schaden von circa 5000 Euro. Aber damit nicht genug. Der Angeklagte, ein 38-jähriger aus dem rumänischen Kronstadt (Brasov), wollte nach dem ersten Crash zurücksetzen und es schepperte erneut. Diesmal entstand bei einem anderen Auto ein Schaden von mehr als 1100 Euro. Doch der Karambolage-Lenker machte sich offenbar wenig aus den beiden Unfällen und sich aus dem Staub. Aber es half ihm nichts, er wurde rasch als Verursacher ermittelt.
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