Die Hotpants müssen nicht im Schrank bleiben
Wann ist die Kleidung im Unterricht unangemessen? Wie die Lage im Landkreis Günzburg ist und welche Faustformel es bei der Kleiderlänge gibt
Die Haut schimmert braun gebrannt und die kurzen Kleider werden an den heißen Sommertagen gerne aus dem Schrank geholt. Doch wie viel Haut darf es sein? In den Schulen sorgt dies immer wieder für Diskussionen. Zuletzt in einer Mittelschule in Osterhofen/Niederbayern. Dort kommen sackartige geschnittene XXXL-Sitten-Shirts zum Einsatz, wenn die Röcke zu kurz oder die T-Shirts zu weit ausgeschnitten sind. Wie ist die Lage in Schulen im Landkreis?
„In den letzten Jahren ist mir als Schulamtsdirektor noch nie zu Ohren gekommen, dass es Probleme mit zu kurzer Kleidung an den Schulen gab oder dass ein Rektor mit einem Sitten-Shirt eingreifen musste“, sagt Josef Seibold, Schulamtsdirektor im Landkreis. Bei den Schulkonferenzen der Mittelschulen sei die Sommerkleidung der Jugendlichen noch nie ein Thema gewesen. „Auch mir selbst ist bei Schulbesuchen nie aufgefallen, dass ein Kleidungsstück so kurz war, dass es unangemessen war“, sagt er. Was ist im Landkreis erlaubt? Dürfen Hotpants getragen werden? „Ja“, sagt Seibold. „Es gibt an den bayerischen Schulen keine Kleiderordnung und ich kenne auch keine Schulordnung im Landkreis Günzburg, die vorschreibt, was Mädchen ab einem gewissen Alter in der Schule anziehen dürfen. Bis auf eine Ausnahme“, erklärt er. Denn mit dem, was ein Kind im Unterricht trage, müsse, so Seibold, immer der Schulfrieden gewahrt bleiben. „In den weiterführenden Schulen werden die Kinder aber gerade auf ihr späteres Berufsleben vorbereitet und dort müssen sie auch angemessen gekleidet sein.“
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