Die Müllehe kann noch nicht vollzogen werden
Wegen einer Panne im Neu-Ulmer Landratsamt ist die am Montag getroffene Vereinbarung ungültig. Was das jetzt bedeutet.
Die Müll-Ehe zwischen den Kreisen Günzburg und Neu-Ulm ist zwar per Unterschrift besiegelt (wir berichteten), kann aber noch nicht vollzogen werden: Sie ist nicht gültig, weil auf Neu-Ulmer Seite eine Panne passierte, die zwar allen Beteiligten ziemlich unangenehm ist, sich jedoch leicht wieder ausbügeln lässt.
Das Problem: Während es auf Günzburger Seite längst einen formalen Beschluss des zuständigen Gremiums gibt, den Restmüll nach Weißenhorn zu karren, gibt es den im Kreis Neu-Ulm noch nicht. Das war im Landratsamt übersehen worden, bevor am Montag die gegenseitige Vereinbarung über die Verbrennungs-Kooperation unterzeichnet wurde. Als der Fehler am Abend bemerkt wurde, war es bereits zu spät. Gestern beriet sich Neu-Ulms Landrat Thorsten Freudenberger mit seinen Haus-Juristen, was dieser Fehler für Konsequenzen haben könne.
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