Die Regeln für Rinder werden strenger
Blauzungenkrankheit wirkt sich weiter aus
Erneut gelten wegen der Blauzungenkrankheit veränderte Verbringungsregelungen, diesmal ab Samstag, 18. Mai. Mit der vierten Änderung der Allgemeinverfügung werden die Bedingungen für das Verbringen von Rindern von betroffenen Gebieten in freie Gebiete erheblich erschwert, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Günzburg.
Zum Schutz vor der Verbreitung der Blauzungenkrankheit bestehen demnach um die Betriebe, in denen die Krankheit ausgebrochen ist, Restriktionszonen. Diese führen dazu, dass die Verbringung von Wiederkäuern aus diesen Gebieten beschränkt wird: Ab dem 18. Mai können Kälber aus den Restriktionszonen in freie Gebiete in Deutschland nur noch verbracht werden, wenn sie von geimpften Muttertieren stammen, heißt es aus dem Landratsamt. Hintergrund sei eine aktualisierte Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), nach der die bisher geltenden Verbringungsregelungen zwischen den Ländern nicht mehr aufrechterhalten werden können. Das FLI stufe das Risiko der Verschleppung der Blauzungenkrankheit im Zeitraum von Mai bis Oktober aufgrund der Übertragung durch Insekten als hoch ein. Die bislang geltenden Regelungen hätten längstens bis 30. Juni gegolten. Eine neue Risikobewertung machte nun die Änderung notwendig.
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