Dürrlauingen: Urteil gegen Messerangreifer ist rechtskräftig
Er war wegen versuchten Mordes angeklagt. Aber die Große Jugendkammer hielt den 18-Jährigen für schuldunfähig und sprach den jungen Mann frei.
Im Fall des Messerangriffs von Dürrlauingen bleibt das juristische Nachspiel aus. Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage, dass sie gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen keine Rechtsmittel eingelegt haben. Damit ist das Urteil gegen den 18-Jährigen, der wegen versuchten Mordes angeklagt war, rechtskräftig.
Früh in dem fünf Verhandlungstage andauernden Prozess hatte sich abgezeichnet, dass der junge Mann für seine Tat nicht in vollem Umfang verantwortlich gemacht werden kann. Er hatte einen 15-jährigen Mitbewohner aus dem Nikolaus-Heim in Dürrlauingen hinterrücks mit einem Messer angegriffen, nur durch Zufall wurde der Jugendliche nicht schwerer verletzt.
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