
Versuchter Mord: Nach der Bluttat sagt er „War nur Spaß“

Plus Zum Prozessauftakt kommen am Landgericht Angeklagter und Opfer zu Wort. Doch nur einer kann etwas über die Messerattacke in Dürrlauingen sagen.

Der erste Verhandlungstag im Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 18-Jährigen vor dem Landgericht Memmingen war ein besonderer. Denn zum ersten Mal seit der Bluttat in Dürrlauingen vom 2. Juni vergangenen Jahres trafen der Angeklagte und sein Opfer wieder aufeinander. Wie berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft dem 18-Jährigen vor, einem 16-jährigen Bekannten hinterrücks ein Messer in den Nacken gerammt zu haben.
Man sei davon überzeugt, so Staatsanwalt Thomas Hörmann bei der Verlesung der Anklageschrift, dass der junge Mann die Absicht hatte, den anderen zu töten. Die Anklage nennt als Mordmerkmal, das rechtlich für den Vorwurf des (versuchten) Mordes nötig ist, die Heimtücke. Der Angeklagte habe aktiv versucht, sein Opfer dazu zu bringen, ihm den Rücken zuzudrehen und dann zugestochen.
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