Ein Urteil des Memminger Gerichts sorgt für Verwirrung
In Günzburg muss sich ein Mann wegen Drogenbesitzes verantworten. Doch es bleibt unklar, wie viel Rauschgift er gekauft hat. Schuld sind ein Dealer und das Memminger Gericht.
Am Ende herrschte gestern Ratlosigkeit im Saal 106 des Günzburger Amtsgerichts: Eigentlich sollte das Urteil über die Drogengeschäfte eines 31 Jahre alten Handwerkers aus der Landkreismitte gefällt werden. Doch Richter Peter Seitzer und alle anderen Prozessbeteiligten wussten nicht, auf Grundlage welcher Fakten sie die Taten bewerten sollten. Auslöser der Verwirrung waren ein Dealer und das Memminger Amtsgericht.
Memmingen: 30-Jähriger Dealer gibt Namen des Angeklagten bekannt
Der Dealer, ein 30 Jahre alter Bekannter des Angeklagten, hatte in Memmingen die Strafe für seine Taten bekommen. Gegenüber der Polizei hatte er nach seiner Festnahme seine Kunden benannt und so auch den Handwerker ins Visier der Ermittler gebracht. Fünfmal will er dem Angeklagten Marihuana verkauft haben: einmal 60 Gramm, dreimal 100 und einmal 150, jeweils für neun Euro pro Gramm. Der als Zeuge geladene Augsburger Kriminalpolizist bestätigte: Ja, diese Zahlen hat der Dealer bei der Vernehmung genannt.
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