Eine Täterin sieht sich selbst als Geschädigte
Weil man ihre Katze mitnehmen will, prügelt eine Frau drauflos. Die Angeklagte hat den Vorfall anders in Erinnerung.
„Ich bin so froh, dass ich endlich hier sitze.“ Mit diesen Worten beginnt ein Prozess am Amtsgericht Günzburg, der später noch recht kurios werden sollte. Gesagt hat die Worte die Angeklagte. Denn sie kann nun endlich ihre Version erzählen. Ihre Version des Vorfalls, der sie wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht gebracht hat.
Die Anklage ist deutlich: Im November letzten Jahres soll die heute 54-Jährige in ihrer eigenen Wohnung im südlichen Landkreis eine andere Frau übel zugerichtet haben. Von Schlägen gegen den Kopf, ausgerissenen Haaren und in den Bauch gerammten Knien ist da die Rede. Ein Weidenkörbchen diente zeitweise als Waffe. Die Geschädigte erlitt unter anderem Schnittverletzungen, Prellungen, Blutergüsse und eine Gehirnerschütterung. Ihre Brille ging bei der Auseinandersetzung zu Bruch.
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