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  3. Landkreis Günzburg: Einigt sich BRK mit entlassenem Tophofen?

Landkreis Günzburg
18.05.2019

Einigt sich BRK mit entlassenem Tophofen?

Das Rote Kreuz und der entlassene Kreisgeschäftsführer Werner Tophofen könnten auf eine Einigung zusteuern.
Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

Plus Jahrzehnte war Werner Tophofen beim Roten Kreuz - bis er vom Kreisverband Günzburg von seinen Aufgaben entbunden wurde. Jetzt trafen sich beide Seiten im Arbeitsgericht.

Der Arbeitsrechtsstreit zwischen dem entlassenen langjährigen Geschäftsführer des BRK-Kreisverbands Günzburg, Werner Tophofen, und seinem früheren Arbeitgeber könnte sich dem Ende zuneigen. Bei der Verhandlung am Freitag bei der Neu-Ulmer Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg haben sich beide Seiten nach einem Vorschlag des Gerichts auf einen Vergleich verständigt, dem der Vorstand des Kreisverbands allerdings erst noch zustimmen muss.

Man einigte sich unter diesem Vorbehalt unter anderem darauf, dass es zum 30. Juni eine ordentliche Kündigung für Tophofen durch den Kreisverband gibt. Es soll eine Abfindung in Höhe von 120000 Euro brutto gezahlt werden. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bleibt er freigestellt, dabei sollen noch vorhandene Urlaubstage und ein mögliches Zeitguthaben angerechnet werden. Rückwirkend zum 1. Februar soll bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine noch ausstehende Vergütung von rund 9100 Euro pro Monat gezahlt werden. Der bereits zurückgegebene Firmenwagen bleibt auch weiter beim Roten Kreuz. Es gibt eine Widerrufsfrist bis zum 31. Mai, wobei der Vorstand des Kreisverbands bereits nächste Woche tagt. (Lesen Sie hier: BRK-Vorstand hat Geschäftsführer Tophofen entlassen )

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