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Bürgerbegehren
05.08.2011

Energie nicht verschleudern

Ihre Argumente gegen das geplante Gas- und Dampfturbinenkraftwerk stellten die Initiatoren des Contra-GuD-Bürgerbegehrens vor. Initiator Ulrich Hermann (links), Hermann Bähr vom Solarenergie Förderverein Deutschland, Achim Fißl, Versorgungsingenieur in der Beratung von Kommunen, und Initiatorin Claudia Huber im Gespräch mit den Bürgern.
Foto: Foto: Kraus

Die Gegner des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks informierten über ihre Sicht des Vorhabens

Bubesheim Einhundert Zuhörer verfolgten im Bubesheimer Bürgerhaus den Infoabend, zu dem die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Bau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks auf dem Fliegerhorstgelände eingeladen hatten.

Ulrich Hermann, mit Gerfried Losert und Elke Goeckelmann Vertretungsberechtigter des Bürgerbegehrens, stellte die These auf: „Wir brauchen weder Atomkraftwerke noch Gaskraftwerke.“ Gas als fossiler Brennstoff sei importabhängig, nur begrenzt verfügbar und die großen Kraftwerke seien eine Technologie des letzten Jahrhunderts. „Unser Kraftwerk könnte Bubesheim, Leipheim und Günzburg mit Abwärme versorgen und es bliebe immer noch etwas übrig, hier wird Energie verschleudert“, so Herman weiter. Er kritisierte, dass durch das GuD bewaldete Ausgleichsflächen für das Legoland einfach umgesiedelt werden sollen. Weiter sei ihm der Erhalt von guter Luft wichtig. Er nannte die jährlich 1500 Tonnen Stickoxid, die aus dem Kamin kommen und irgendwo zwischen Reisensburg und Rettenbach niederschlagen würden, und hatte ausgerechnet, dass die Stadtwerke Ulm als Betreiber pro Tag 140 000 Euro für den Kauf von Verschmutzungsrechten ausgeben müssten. Der Wasserdampf aus den Kühltürmen erhöhe die Nebeltage. Schön anzuschauen sei es zudem auch nicht. Die Hoffnung auf sieben Prozent der Gewerbesteuer, die in ferner Zukunft einmal in Bubesheim eintreffen könnten, machte er mit dem Hinweis auf steigende Gaspreise zunichte. Für Hermann und seine Mitstreiter ist klar, dass die Stromversorgung auch ohne Großkraftwerke möglich ist.

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