Winterbach lässt Kanalgebühren neu berechnen
Herstellungsbeiträge seit 1996 unverändert. Was sonst noch im Gemeinderat war
1996 hat die Gemeinde Winterbach die Herstellungsbeiträge in der Entwässerungssatzung letztmals festgesetzt, die Einleitungsgebühren für die Entwässerung gehen auf das Jahr 2016 zurück. Sowohl die Herstellungsbeiträge als auch die Einleitungsgebühren in den Kanal werden jetzt überarbeitet und zum 1. Januar 2021 angepasst.
Was genau dabei herauskommt, wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2021 bekannt sein, erfuhren die Gemeinderäte in der Sitzung, wenn das beauftragte Gutachterbüro aus Ingolstadt seine Ergebnisse vorlegt. Die Änderungen sollen aber rückwirkend zu Beginn des Jahres 2021 in Kraft treten. Schon jetzt weist die Gemeinde Winterbach darauf hin, dass rückwirkend ab 1. Januar 2021 neben einer Einleitungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser die Erhebung einer gesonderten Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser von Grundstücken erforderlich sein kann.
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