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  3. Gemeinderat: Erschließungsbeiträge sind geregelt

Gemeinderat
10.11.2018

Erschließungsbeiträge sind geregelt

Für den erstmaligen Straßenbau im Gebiet „Am Anger“ in Gundremmingen müssen die Anlieger bis zu 90 Prozent und die Gemeinde den Rest zahlen .

Auch die neuen Wasser- und Abwassergebühren waren Thema in Gundremmingen

Die Gemeinde Gundremmingen erschließt das Wohnbaugebiet „Am Anger“. Die Kosten für den erstmaligen Straßenbau sind zu 90 Prozent generell von den Anliegern zu tragen, zehn Prozent übernimmt die Gemeinde. Dieser Beitrag beinhaltet neben den Kosten für den Bau der Straße unter anderem die für die Bodenuntersuchungen und die Bauleitplanung, die Straßenbeleuchtung und zum Teil für die Baustraße. Der Gesamterschließungsaufwand beträgt rund 681000 Euro. Bei den Kosten für den Straßenbau habe man mit dem Betrag in Höhe von circa 330000 Euro anstatt der Kostenschätzung von rund 400000 Euro sogar „Glück gehabt“ erklärte Bühler.

Die Bezeichnung „Ausführung in Eigenleistung“ in Höhe von 70000 Euro in der vorliegenden Kalkulation bedeute nicht, dass jeder mit der Schaufel kommen müsse, wie Bertram Fischer (CSU) spaßeshalber nachgefragt hatte. Kleinere Arbeiten würden vom Bauhof durchgeführt, damit komme man günstiger weg, als wenn diese ausgeschrieben würden. Die eine Abrechnungsmöglichkeit wäre diese und so wie es früher gehandhabt wurde – in fünf bis zehn Jahren, wenn die Straße komplett fertig sei, einen rechtlichen Bescheid zu schicken, so Bühler. Der Bürger wisse zwar von auf ihn noch zukommende Kosten, aber irgendwann denke er nicht mehr daran. Die Gemeinde will somit die Gesamtkosten für Bauland und Erschließungsbeiträge sowie die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal bereits im notariellen Kaufvertrag regeln. Der Ablösebetrag wurde am Donnerstag mit 25 Euro je Quadratmeter Erschließungsfläche einstimmig festgelegt.

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