Fahrt ohne Führerschein führt in die Haft
Amtsgericht verurteilt 24-Jährigen mit langer Vorstrafenliste
Eine Strecke von 500 Metern wurde ihm zum Verhängnis. So weit fuhr ein 24-Jähriger im Januar nachweislich in einer Gemeinde im südlichen Landkreis mit dem Auto, obwohl er keinen Führerschein hatte. Ein Zeuge hat den jungen Mann gesehen und ihn angezeigt. Weil es nicht das erste Mal war, dass der 24-Jährige ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, und weil unter seinem Namen bereits zehn Einträge im Bundeszentralregister stehen, hat das Amtsgericht Günzburg ihn am vergangenen Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Zudem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der 24-Jährige, der keinen Beruf erlernt hat und derzeit von Arbeitslosengeld lebt, gestand die Tat. Das rechnete ihm Richter Walter Henle hoch an. Allerdings riet ihm Henle auch dringend, sein Leben zu ändern und eine Ausbildung zu machen. „Sonst bescheinige ich Ihnen ein Leben, das so aussieht: rein in den Knast, raus aus dem Knast.“
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