Familie auf der Autobahn ausgebremst
Ein 64-Jähriger zog den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Sonst wäre es für ihn noch teurer geworden.
Das hätte der Angeklagte einfacher haben können – und auch billiger. Quasi in letzter Minute beschließt der 64-jährige Angeklagte aus Oberbayern zusammen mit seinem Anwalt, den Einspruch auf Strafbefehl zurückzuziehen. Denn es deutete im Laufe der fast zweistündigen Verhandlung am Günzburger Amtsgericht darauf hin, dass die Verteidigungsstrategie nicht aufgeht. Doch was war eigentlich passiert?
In lebensbedrohliche Situation gebracht
Ein Diplomingenieur war von einem anderen Autofahrer angezeigt worden. Nun klagte er gegen den Strafbefehl. Der 64-jährige Angeklagte war mit seinem modernen Hybrid-Sportwagen an einem Freitagmorgen in den Pfingstferien auf der Autobahn A8 bei Günzburg in Richtung Stuttgart unterwegs. Der Geschädigte, ein Familienvater, der an diesem Tag zusammen mit seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern einen Familienausflug machte, beschuldigte den Sportwagenfahrer, ihn auf der Autobahn genötigt und in eine lebensbedrohliche Gefahrensituation gebracht zu haben.
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