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Finanzen
15.04.2015

Feste feiern, Geld bekommen

Nicht immer erfüllt der Landkreis die Zuschusswünsche

Wer feiert, der braucht Geld – doch nicht immer bekommt er das, was er sich so vorstellt. Jetzt hat der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Landkreises über zwei Zuschussbegehren entschieden. So wünschte das Kloster Wettenhausen finanzielle Unterstützung für die Jubiläumsfeierlichkeiten „150 Jahre Dominikanerinnen im Kloster Wettenhausen“. 2000 Euro sollten es sein. Dem Ansinnen kam der Ausschuss nach. Der Landkreis ist seit Anfang des Jahres Mitglied im Freundeskreis Kloster Wettenhausen“ und zahlt dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1000 Euro. Doch für den Wunsch des Kammerchors Burgau hatte der Ausschuss nicht viel übrig. Das Ensemble begeht nächstes Jahr sein 50-jähriges Bestehen und möchte mit verschiedenen Aktionen „außergewöhnliche Akzente“ setzen. Das lässt sich der Chor einiges kosten und hätte dafür gerne eine Zuwendung über 6000 Euro gehabt. Das war den Ausschussmitgliedern denn doch zu viel. Landrat Hubert Hafner sprach von einem „gewissen Missverhältnis“, wenn das Kloster 150 Jahre begehe und dafür nur 2000 Euro haben wolle, der Chor hingegen nur 50 Jahre alt werde, aber das Dreifache an Unterstützung wünsche. Aus der CSU hieß es klar, da könne ja jeder kommen und der Krumbacher Bürgermeister Hubert Fischer (FW) zog grundsätzlich eine „Event-Unterstützung“ in Zweifel. Das sei nicht nachhaltig. Der Ausschuss schmetterte den Zuschusswunsch aus Burgau ab. 2000 Euro seien genug, befand der Landrat.

Weniger Geld als erhofft bekommt auch die Volkshochschule Günzburg. Der bisherige Betriebskostenzuschuss in Höhe von 20000 Euro wird um 2500 Euro gekürzt. Der Grund: Durch die neue Wärmedämmung im Haus der Bildung sei der „Verbrauch von Heizungsstrom“ deutlich gesunken, urteilt das Landratsamt. Deshalb sei die Kürzung gerechtfertigt. Die Vhs hatte hingegen argumentiert, die Gesamtkosten seien zwischen 2008 und 2013 um gut 40 Prozent gestiegen. Doch die Kreisverwaltung steht auf dem Standpunkt, es gehe bei der Zuschussbemessung nicht um die Gesamtkosten, sondern lediglich um die für die Heizung – und die seien gesunken.Dem schloss sich der Ausschuss an und stimmte dafür, die Betriebskostenzuwendung auf 17500 Euro zu kürzen. (hip)

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