Hier herrscht Handlungsbedarf
Zehn Kommunen im Landkreis Günzburg sind offiziell von Nachteilen bedroht – und können sich jetzt dafür über Vorteile freuen. Wofür die Bürgermeister diese nutzen möchten
Eigentlich kein schönes Urteil, das da ein Drittel der Kommunen im Landkreis Günzburg ausgestellt bekommt: Sie haben eine schlechte Bevölkerungsprognose und Arbeitslosenquote, ihre Beschäftigungsdichte, die Einkünfte ihrer steuerpflichtigen Bürger sind nicht besonders hoch und die 18- bis unter 30-Jährigen im Ort wandern häufiger ab. Doch diese Nachteile bringen neben der Stadt Thannhausen nun auch den Gemeinden Bibertal, Deisenhausen, Ebershausen, Kammeltal, Münsterhausen, Aichen, Wiesenbach, Waldstetten und Waltenhausen neue Vorteile: Sie sind nun offiziell „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“. Ein Titel, der Mittel einbringen soll.
Das Bayerische Landesentwicklungsprogramm 2013 weist als Räume mit besonderem Handlungsbedarf Teilräume aus, die wirtschaftsstrukturelle oder sozialökonomische Nachteile haben oder in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist. Die beiden Abgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart (beide CSU) hatten sich dafür stark gemacht, dass die zehn Kommunen in ihrem Landkreis in die Förderung mit aufgenommen werden. Sauter: „Der RmbH ist dabei kein eigenständiges Förderprogramm, sondern eine räumliche Förderkulisse, an der sich einschlägige Förderprogramme zur Gewährung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse orientieren sollen.“ Für die betreffenden Kommunen bedeute das, dass sie bei staatlichen Förderprojekten eine höhere Förderung von bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 90 Prozent erhalten sollen.
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