Muster ohne Wert
Urteil des Verwaltungsgerichtshofs freut Kötzer Grundstücksbesitzer
Auch mit Mustersatzungen kann man daneben liegen. Das musste die Gemeinde Kötz erfahren, die deshalb jetzt die im Dezember 2013 beschlossene Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage geändert hat. Ansonsten wäre die ganze Satzung nichtig. Grundstückseigentümer dürfen sich freuen.
Um eventuelle Sorgen über eine Erhöhung der Kanalgebühren zu dämpfen, versicherte Bürgermeister Ernst Walter, dass es nur um eine „redaktionelle Richtigstellung“ geht. Bisher durften die Gemeinde Kötz und der Abwasserverband Unteres Günztal laut Satzung „eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen“.
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