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  3. Bubesheim/Leipheim: Fliegerhorst Leipheim seit Jahren zu: Warum ist ein Teil weiter Sperrgebiet?

Bubesheim/Leipheim
27.07.2020

Fliegerhorst Leipheim seit Jahren zu: Warum ist ein Teil weiter Sperrgebiet?

Das Foto aus dem Jahr 2006 zeigt den Fliegerhorst Leipheim, als er noch eine Bundeswehr-Liegenschaft war. In der rechten unteren Ecke ist noch ein Teil davon in Betrieb. Details dürfen nicht gezeigt werden.
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus Die militärische Nutzung des Fliegerhorsts im Bereich Leipheim und Bubesheim endete vor fast zwölf Jahren. An einer Ecke machen Schilder aber weiter klar: Betreten verboten!

Wer von Bubesheim kommend auf das Areal Pro zufährt, sieht dort vor allem Wald. Und an einem mit Stacheldraht bewehrten Zaun Schilder mit der Aufschrift „Militärischer Bereich“. Das Betreten ist verboten, Filmen und Fotografieren sind es auch. Dabei endete die militärische Nutzung des Fliegerhorsts Leipheim, der zu einem guten Teil auch auf Bubesheimer Gemarkung liegt, zum 31. Dezember 2008. Sind die Schilder damals vergessen worden oder warum hängen sie noch dort?

Der Zaun jedenfalls ist in diesem Bereich deutlich neuer als der ein paar Meter weiter. Und ein Blick auf das Satellitenbild von Google Maps zeigt: Hier, inmitten eines Wäldchens am Rand der ehemaligen Shelter-Schleife, stehen noch drei kleinere Gebäude. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt die Geschäftsführerin des Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg, Simone Gastl, dass die Schilder nicht veraltet seien.

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