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  3. Gemeinderat: Für Kindergarten und Friedhöfe in Winterbach wird’s teurer

Gemeinderat
29.06.2019

Für Kindergarten und Friedhöfe in Winterbach wird’s teurer

Warum sich die Gebühren in der Holzwinkelgemeinde verändern und warum Luftbuchungen ein Problem sind

Neue Gebührensatzungen bedeuten in aller Regel höhere Kosten für die Bürger. Das ist in Winterbach nicht anders. So wird die Nutzung des Kindergartens und der beiden gemeindlichen Friedhöfe in den Ortsteilen Rechbergreuthen und Waldkirch teurer.

Ausschlaggebend für den Erlass einer neuen Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung war ein weiterer wichtiger Punkt: Im vergangenen Jahr hatte Winterbach den Bestattervertrag gekündigt, informierte Bürgermeister Karl Oberschmid den Gemeinderat am Donnerstagabend. Damit sind in Zukunft alle Bestatter zugelassen. Diese Regelung ist im gesamten Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, zu der Winterbach gehört, einheitlich (wir berichteten). Einige Punkte der neuen Satzung, die einstimmig genehmigt wurde, veranlassten Gemeinderäte zur Nachfrage. Warum der Hauptort Winterbach in der Satzung nicht vorkomme, wollte Georg Baur wissen: Der dortige Friedhof werde von der katholischen Kirche betrieben, die gemeindlichen befinden sich in den Ortsteilen Waldkirch und Rechbergreuthen, sagte Oberschmid. Über die in der Satzung angegebene maximale Höhe von Grabmalen in Waldkirch stolperte Zweiter Bürgermeister Reinhard Schieferle: „Dort sind 2,50 Meter gestattet, das kommt mir riesig vor.“ Das sei wohl aus der vergangenen Satzung übernommen worden, vermutete der Rathauschef. Eine weitere Neuerung betrifft Ruhezeiten: Bisher war in Rechbergreuthen eine Verlängerung um 20, in Waldkirch um zwölf Jahre möglich. Künftig können die Fristen um mindestens fünf Jahre verlängert werden. Die nun fällige Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 Euro erstaunte Gemeinderat Baur. Dies sei dem vermehrten Organisationsaufwand geschuldet, der durch die Zusammenarbeit mit anderen als dem bisherigen Bestatter entstehe. Beim früheren Dienstleistungsvertrag war dies nicht der Fall. Die Gebühr für eine Einzelgrabstätte in Rechbergreuthen beträgt künftig 306 Euro, für eine Grabkammer in Waldkirch 426 Euro, die Preise für eine Urnengrabstätte liegen bei 306 Euro (Rechbergreuthen) und 426 (Waldkirch, zweifach belegbar).

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