Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es künftig zwei Kliniken
Am 30. Januar tritt eine wichtige Änderung für Patienten und Ärzte in Kraft. Politiker hoffen noch auf eine Nachbesserung für Krumbach.
Wohin wendet man sich in nicht lebensbedrohlichen Notfällen außerhalb der üblichen Sprechzeiten? Dafür ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen, kostenlosen und vorwahlfreien Nummer 116 117 zuständig. In den letzten Tagen des alten Jahres war über die Neuregelung für die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm – und die weitreichenden Änderungen für Patienten und Ärzte gleichermaßen – heftig debattiert worden. Doch dann wurde es still. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hatte betont, dass sie an der geplanten Neuregelung mit der Konzentration auf die beiden Kliniken Günzburg und Weißenhorn festhalten wolle. Das heißt beispielsweise, dass Hausärzte in Krumbach ihre Praxis verlassen müssen, um in den genannten Kliniken ihren Notdienst anzutreten.
Nun tritt die Neuregelung, wie die KVB in einer offiziellen Presseinformation bestätigt, zum 30. Januar in Kraft. An diesem Tag werden neue Bereitschaftspraxen in der Kreisklinik in Günzburg und in der Stiftungsklinik Weißenhorn eröffnet. Im benachbarten Unterallgäu nimmt die Bereitschaftspraxis in der Kreisklinik Mindelheim ihren Betrieb auf. „Die Einrichtung zentraler Bereitschaftspraxen hat für die Patienten den Vorteil, dass mühsame Recherchen, welcher niedergelassene Arzt Dienst hat und wo sich dessen Praxis befindet, entfallen“, schreibt die KVB. Zahlreiche Politiker aus der Region stehen der Neuregelung hingegen skeptisch gegenüber und hoffen in den kommenden Monaten auf eine Nachbesserung. So hatte es zuletzt auch Dr. Volker Rehbein, der Vorstand der Kreiskliniken Günzburg und Krumbach, formuliert.
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