Gaststättenpersonal sollte flexibler arbeiten dürfen
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband prangert die immer anspruchsvolleren Vorschriften an
Der Hotellerie gehe es in Bayern weitgehend gut, der Gastronomie nicht. „Diese Dienstleistung aus dem Herz heraus zu erbringen, ist so nicht mehr machbar“, klagte Johann Britsch (Gasthof Hirsch, Finningen), Bezirksvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands (BHG) bei der Kreisversammlung am Montag im Gasthof Traubenbräu in Krumbach. Britsch sprach nicht nur das Sterben der Gasthöfe auf dem Lande an, vielmehr sei eine Gesetzgebung hereingebrochen, die es immer schwieriger mache, einen Gastronomiebetrieb zu führen – obwohl gerade in den letzten 15 Jahren die Gastronomie so gut ausgebaut worden sei. Die Konjunktur sei eine gute, doch es fehle an Arbeitskräften.
Die Übernachtungszahlen im Landkreis Günzburg können sich sehen lassen: 2014 sei die halbe Million überschritten worden, 2015 lag die Zahl bei rund 527000. Mit einem Anteil von 42 Prozent sei auch die Anzahl der Gäste aus dem Ausland, vorrangig aus der Schweiz, aus Österreich, den Niederlanden und Italien gestiegen, wie Dagmar Derck, stellvertretende Geschäftsführerin der Regionalmarketing Günzburg, bemerkte. Doch wie sieht es im Hintergrund aus? Mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro komme die Branche ganz gut zurecht, sagte Bezirksgeschäftsführer Jochen Deiring. Doch sei es schwierig, von vornherein Vergleiche zu ziehen: Niederbayern oder die Oberpfalz seien nicht Augsburg, von München ganz zu schweigen. „Das Hauptproblem ist das Arbeitszeitgesetz“, stellte Deiring die Situation dar. Mit maximal zehn Stunden am Stück sei es faktisch nicht möglich eine Hochzeit zu veranstalten. „Ich will nicht, dass die Leute mehr arbeiten“, betonte er ausdrücklich, vielmehr sei eine stärkere Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes notwendig. Doch dafür brauche man eine politische Mehrheit. In der Politik gehe keiner her und wolle sich die Finger verbrennen. Was noch dazu komme: In der Gastronomiebranche werde dies streng kontrolliert, Verstöße würden mit empfindlichen Bußgeldern bestraft. In anderen Branchen dagegen passiere gar nichts. Bereits zuvor hatte Deiring auf die Aufzeichnungspflichten verwiesen, die einen extremen Verwaltungsaufwand darstellten.
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