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Sitzung
18.04.2019

Gemeinderat regelt Gebühren neu

Wozu sich die Landensberger bei Wasser und Abwasser entschieden haben

Das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski hat die Abwassergebühren für die Gemeinde Landensberg kalkuliert. Die Ergebnisse sind jetzt im Gemeinderat vorgestellt worden. Die kostendeckende Gebühr beträgt für den Kalkulationszeitraum für die Jahre 2019 bis 2022 demnach 3,07 Euro pro Kubikmeter. In dieser Gebühr wurde das Ergebnis der Vorjahre berücksichtigt. Da es sich um eine Kos-tenunterdeckung beim Schmutzwasser in Höhe von 76584 und beim Niederschlagswasser in Höhe von 23942 Euro handelt, ist diese wieder auszugleichen. Der Rat hat beschlossen, den Zinssatz für die Verzinsung des Anlagevermögens wie bisher auf vier Prozent festzusetzen. Die Schmutzwassergebühren werden rückwirkend zum 1. Januar auf 3,07 Euro pro Kubikmeter festgesetzt, die Niederschlagswassergebühr auf 37 Cent pro Kubikmeter. Für die vergangenen und die nächsten vier Jahre sind die Unterdeckung beziehungsweise die geplanten Sanierungen an der Abwasserversorgung bereits eingerechnet.

Ebenfalls hatte das Büro den Herstellungsbeitrag kalkuliert, es geht dabei darum, den Aufwand für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung zu decken. Aktuell liegt er für die Grundstücksfläche je Quadratmeter bei 1,27 und je Quadratmeter Geschossfläche bei 10,23 Euro. Die Beiträge wurden nun auf die ermittelten Höchstgrenzen festgesetzt, also auf 1,25 Euro beziehungsweise 11,38 Euro. In Fällen der Nacherhebung gibt es hier abweichende Beiträge. Wie es in den Unterlagen heißt: „Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstücksanschluss im Sinn von Paragraf 3 der Entwässerungssatzung in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- beziehungsweise Geschossflächen“ pro Quadratmeter Grundstücksfläche 1,06 Euro, pro Quadratmeter Geschossfläche 9,93 Euro. In den Nacherhebungsfällen einer nachträglichen Bebauung beträgt der zusätzliche Beitrag demnach pro Quadratmeter Grundstücksfläche 19 Cent, pro Quadratmeter Geschossfläche 1,45 Euro.

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