Gericht: Nur eine Therapie hilft dem Angeklagten
Ein 25-Jähriger wird in Günzburg wegen Sexualdelikten an Kindern verurteilt. Warum ihm ein spätes Geständnis eine längere Haftstrafe erspart.
Das Blatt wendete sich buchstäblich in letzter Minute kurz vor der Urteilsverkündung: Der Angeklagte 25-Jährige räumte nach Beratung mit seinem Anwalt die ihm zur Last gelegten fünf Sexualdelikte an Minderjährigen ein. Das Günzburger Jugendschöffengericht verhängte eine zweijährige Bewährungsstrafe in Verbindung mit einer Therapie und 4000 Euro Geldauflage. Pädophile Neigungen habe der Angeklagte nach Einschätzung der Jugendgerichtshilfe aber nicht.
Die späte Einsicht des 25-Jährigen habe jedoch keine deutlich geringere Strafe zur Folge gehabt, wie Vorsitzender Richter und Amtsgerichtsdirektor Walter Henle bei der Urteilsbegründung sagte. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn das Geständnis frühzeitig erfolgt wäre. Dann hätte es den fünf Zeugen die belastenden Aussagen ausspart, erklärte Henle. Wichtig sei, dass der Angeklagte selbst sein Problem erkenne und die Delikte nicht nur eingeräumt habe, um bei der Strafe besser wegzukommen.
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