Gericht zweifelt an Zuverlässigkeit des Apothekers
Plus Das Landratsamt hat die Betriebserlaubnis für den Jettinger Pharmazeuten widerrufen. Warum das Verwaltungsgericht die Ansicht teilt – und was das bedeutet.
Es war am Dienstag keine Verhandlung wie jede andere vor dem Verwaltungsgericht Augsburg: Die erste Kammer, unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Nikolaus Müller, nahm an Tischen im Saal und nicht am Richtertisch Platz – der hätte für die nötigen Abstände der drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richter in Corona-Zeiten nicht gereicht. Verwaltungsrichter Wolfgang Miller hat auch inhaltlich ein vergleichbares Verfahren noch nicht erlebt. „Zum Glück“, wie der Gerichtssprecher gegenüber unserer Zeitung hinzufügt. Denn im Falle des Apothekers aus Jettingen-Scheppach, der die Erlaubnis zum Betrieb der St.-Martins-Apotheke in Jettingen wiederhaben wollte, seien „sehr bedeutende Rechtsgüter“ betroffen: die Gesundheit und das Leben der Kunden des Apothekers.
„Dreh- und Angelpunkt“, wie der Vorsitzende Richter während der mündlichen Verhandlung formulierte, sei die Zuverlässigkeit des Apothekers. Die hielt das Landratsamt Günzburg nach der Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume des Mannes am 18. Juli des vergangenen Jahres nicht mehr für gegeben. Neben Vertretern des Landratsamtes waren damals auch Kripobeamte und Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor Ort.
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