Was konkret hinter dem Ziemetshauser Fall steckt, lässt sich wohl nicht mehr rekonstruieren. Eines steht jedoch fest: Wer Tiere grundlos tötet oder quält, dem fehlt jedes Mitgefühl.
Wer selbst ein Haustier hat, kann nachvollziehen, wie man sich fühlt, wenn der Hund Gift oder anderweitig präparierte Köder gefressen hat. Eine solche Tat ist schwer zu ertragen, vor allem, weil die Tiere sich nicht zur Wehr setzen können und für den Hass, den mancher möglicherweise auf Tiere hegt, überhaupt nichts können. Ob ein Täter jemals gefunden wird, steht in den Sternen. Zumal oftmals nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden kann, ob überhaupt eine Mordabsicht im Raum steht. Insofern sollte man sich auch mit vorschnellen Urteilen zurückhalten.
Die Polizei kann wegen eines toten Tieres nicht den gleichen Ermittlungsaufwand betreiben, wie beim Mord an einem Menschen. Juristisch betrachtet, sind das zwei ganz unterschiedlich zu bewertende Vergehen. Dafür die Polizei haftbar zu machen, ist völlig verkehrt. Schließlich macht sie nicht die Gesetze, sondern sorgt für deren Einhaltung. Dabei ist die Strafe mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug für das grundlose Töten eines Tiers nicht einmal besonders wenig. Das ist auch gut so, denn wer auf grausame Art Tiere zu Tode bringt, dem fehlt ganz offensichtlich eine elementare menschliche Eigenschaft, die für ein friedliches Zusammenleben unerlässlich ist: Mitgefühl.
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