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Glöttweng
11.03.2017

Alles klar bei Reitanlage

Jetzt sind für die Reitanlage die rechtlichen Verhältnisse geklärt.
Foto: Peter Wieser

Thema beschäftigte den Rat lange

Eigentlich sieht der Bebauungsplan an dieser Stelle im Ortsteil Glöttweng keine Reitanlage vor. Damit aber die rechtlichen Verhältnisse geklärt sind und sie weiter bestehen kann, muss sie in dem Plan enthalten sein. Das Thema beschäftigt den Landensberger Gemeinderat schon seit einiger Zeit.

Es habe sich hingezogen, da ein Flächennutzungsplan aufgestellt wurde, wie Architekt Gerhard Glogger bei der jüngsten Sitzung erklärte. Zum Bebauungsplan gebe es nicht mehr viel zu diskutieren. Eine sonstige gewerbliche oder wohnbauliche Nutzung werde ausgeschlossen. Mit dem Flächennutzungsplan sei seitens des Landratsamts für den Bebauungsplan eine Genehmigung nicht erforderlich, erläuterte Glogger. Somit sind die rechtlichen Bedingungen nun geklärt. Gemeinderatsmitglied Alexandra Merk erkundigte sich noch zu den Verkehrsspiegeln, die in der Gemeinde installiert werden sollen. Diese seien eingetroffen und würden demnächst montiert, informierte Bürgermeister Sven Tull. Ratsmitglied Johann Haas wies darauf hin, dass die Glött oberhalb der Fischweiher noch eine Breite von 80 Zentimetern aufweise und langsam zuwachse. Man werde sich das ansehen, Maßnahmen würden mit den Landwirten abgesprochen, versicherte Tull. Nach dem öffentlichen Teil meinte ein Bürger, er sei davon ausgegangen, dass das Thema Jugendtreff behandelt werde. Das wurde es – im nichtöffentlichen Teil. Darin sei es auch um den Planungsauftrag gegangen. (wpet)

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