30-Jähriger verprügelt seinen Mitbewohner
Plus Der Angeklagte soll seinen Mitbewohner schwer verletzt haben. Vor dem Amtsgericht Günzburg tauchen viele Widersprüche auf. Warum der Mann verurteilt wird.
Eine Obdachlosenunterkunft in Burgau am 14. September 2019. Ein damals 30-Jähriger soll seinem Mitbewohner mit Faustschlägen gegen den Kopf, mit einer Bierflasche und einem Tritt so zugesetzt haben, dass dieser vier vordere Zähne des Oberkiefers verloren, ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades sowie eine Nasenbeinfraktur erlitten hat. Zudem habe der Mann eine abgeschlagene Bierflasche in Richtung seines Mitbewohners geworfen, diese habe ihm Schnittverletzungen an der Hand zugefügt. Nun musste sich der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten.
Während der Verhandlung in Günzburg tauchten Unstimmigkeiten auf
Während der Verhandlung tauchten einige Unstimmigkeiten auf: Das Opfer hatte beispielsweise bei der Polizei nicht erwähnt, dass der Angeklagte die Badezimmertür eingetreten habe. Als Zeugin sagte eine Polizistin aus, die in der Nacht zur Unterkunft gerufen worden war. An eine eingetretene Badezimmertür konnte sich die Beamtin nicht erinnern.
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