
Ab heute ist der Marktplatz wieder Fußgängerzone

Die Sommerregelung greift ab dem 1. März wieder in der Günzburger Innenstadt. Wer trotzdem ohne Berechtigung rein fährt, muss mit Strafen rechnen.
Es ist wieder so weit: Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz. Die Durchfahrt ist für motorisierte Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung verboten und der Großteil des Platzes wird bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone. Dann gehört „der nördlichste Marktplatz Italiens“ wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte, den Fußgängern und den spielenden Kindern.
Während der Sommerregelung gilt für Autofahrer: Nur wer eine Sondergenehmigung hat, darf auf den Marktplatz fahren. Dazu gehören Anwohner, Gewerbetreibende und Lieferanten. Für alle anderen gilt: Das Fahren auf dem Marktplatz ist verboten. Doch auch Inhaber einer Sondergenehmigung müssen Rücksicht nehmen. In einer Fußgängerzone dürfen Autos nicht schneller fahren als die Fußgänger laufen. Die Fußgänger haben immer Vorrang.
Ohne Berechtigung droht ein Bußgeld
Wer ohne Berechtigung ab dem 1. März durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine kostenpflichtige Verwarnung von 20 Euro, informiert die Stadtverwaltung. Verbotenes Parken in der Fußgängerzone wird mit einer Verwarnung in Höhe von 30 Euro belegt. Für dieses Jahr hat die Stadt außerdem wie berichtet Haushaltsmittel eingeplant, um versenkbarte Poller am Marktplatz einzubauen. (Lesen Sie dazu auch: Poller am Marktplatz: Fraktion will andere Lösungen)
Damit soll während der Sommerregelung täglich von 11 bis 14 Uhr sowie von 17 bis 2 Uhr der Verkehr komplett aus dem Bereich von der Mitte des Marktplatzes bis zur der Einfahrt von der Dillinger Straße/Augsburger Straße gesperrt werden. Einzige Ausnahme: Stadtbus und Einsatzfahrzeuge sollen die Berechtigung zum Bewegen der Poller erhalten. Gegen die Planungen hatten Anlieger und Geschäftsleute protestiert. (zg)
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