
Ab heute ist der Marktplatz wieder Fußgängerzone

Die Sommerregelung greift ab dem 1. März wieder in der Günzburger Innenstadt. Wer trotzdem ohne Berechtigung rein fährt, muss mit Strafen rechnen.
Es ist wieder so weit: Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz. Die Durchfahrt ist für motorisierte Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung verboten und der Großteil des Platzes wird bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone. Dann gehört „der nördlichste Marktplatz Italiens“ wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte, den Fußgängern und den spielenden Kindern.
Während der Sommerregelung gilt für Autofahrer: Nur wer eine Sondergenehmigung hat, darf auf den Marktplatz fahren. Dazu gehören Anwohner, Gewerbetreibende und Lieferanten. Für alle anderen gilt: Das Fahren auf dem Marktplatz ist verboten. Doch auch Inhaber einer Sondergenehmigung müssen Rücksicht nehmen. In einer Fußgängerzone dürfen Autos nicht schneller fahren als die Fußgänger laufen. Die Fußgänger haben immer Vorrang.
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