Gasexplosion am Günzburger Bahnhof: Staatsanwaltschaft leitet keine Ermittlungen ein
Plus Die Behörde sieht nach der Auswertung der Erkenntnisse der Polizei keine Hinweise auf eine Straftat. Jetzt können die Geschädigten nur noch eine Zivilklage anstrengen.
Wer ist verantwortlich? Für die Geschädigten der Gasexplosion am 17. Juni 2020 beim Günzburger Bahnhof ist die Antwort auf diese Frage keine gute Nachricht. Denn die Ermittlungen der Polizei sind ohne konkretes Ergebnis eingestellt worden. „Mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat“ sei daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, teilt die Staatsanwaltschaft Memmingen mit. Damit ist auch die Stadt Günzburg als Eigentümerin der Tierzucht- und der benachbarten Lagerhalle, in der sich die Explosion ereignet hatte, versicherungsrechtlich aus der Haftung. Geschädigte müssen sich an ihre eigene Versicherung wenden, ihre Belange können sie allenfalls noch zivilrechtlich vorbringen. Die Stadtverwaltung weist im Übrigen Vorwürfe, sich nicht um die Geschädigten gekümmert zu haben, zurück.
Aus einem Sachverständigengutachten habe sich ergeben, dass Ursache des Unglücks eine Gasexplosion gewesen war, teilt Staatsanwalt Roman Stoschek, der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen, auf Anfrage schriftlich mit. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Weder aus dem Sachverständigengutachten noch aus den polizeilichen Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf ein Einwirken von außen. Hinweise für ein vorsätzliches Handeln gab es nicht. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie es zu der Explosion kam, wobei keine Möglichkeit verifiziert werden kann."
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