Hundebesitzerin kommt nicht zum Prozess: Haftbefehl
Die Verhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung durch die Attacke eines Vierbeiners ist vorerst geplatzt. Die Frau fehlte bei der Verhandlung.
Vergeblich hat die Protokollführerin alle Beteiligten zu einer Verhandlung im Amtsgericht Günzburg aufgerufen: Gekommen waren nur zwei Zeuginnen, die Angeklagte selbst glänzte durch Abwesenheit. Die 35-Jährige sollte sich eigentlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, die ihr Vierbeiner verursacht hatte. Der Schäferhund hatte nicht zum ersten Mal zugebissen, wie am Rande der Verhandlung bekannt wurde.
An einem Septemberabend vergangenen Jahres hatte die Halterin in einem Dorf im nördlichen Landkreis ihren Schäferhund ohne Leine in den Garten gelassen. Obwohl ihr bekannt war, dass der Vierbeiner aggressiv auf Passanten reagiert, war das Gartentor offen. Der Schäferhund rannte auf die Straße und griff eine Frau an, die dort zu Fuß unterwegs war. Das Tier fügte der Spaziergängerin Bisse in Rücken und Hüfte zu.
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