Im BKH müssen geimpfte Besucher zusätzlich einen Schnelltest vorlegen
Plus Die Situation in der Akutgeriatrie und bislang auch der Neurologie des Günzburger BKH zeigt, wie ungerecht der Wegfall der Kostenfreiheit für Corona-Tests sein kann.
Wer diese Geschichte hört, schüttelt in aller Regel mit dem Kopf: Ein Familienangehöriger, hochgradig dement, liegt in der Akutgeriatrie des Bezirkskrankenhauses (BKH) Günzburg. Besuch, sagen Ärzte, ist für diese Personen wichtig und kann dazu beitragen, dass sich der Zustand wieder bessert. Also machen sich Kinder des Seniors oder der Seniorin auf den Weg in das psychiatrische Fachkrankenhaus. Sie weisen auf dem Smartphone ihren elektronisch abgespeicherten Impfnachweis vor. "Vollständiger Impfschutz", steht da. Aber das reicht nicht, erfährt ein verdutzter Besucher bei der Einlasskontrolle. Zusätzlich – so verlangt es jedenfalls das Günzburger Bezirkskrankenhaus – muss das aktuelle negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests vorgelegt werden. Erst dann ist ein Besuch möglich. Und dieser Test ist seit dem 11. Oktober kostenpflichtig.
Dafür, den Vater oder die Mutter besuchen zu dürfen, muss also bezahlt werden – selbst wenn die Besucherin oder der Besucher gegen das Coronavirus geimpft ist. Ungeimpfte können sich hingegen kostenfrei testen lassen, wenn sie etwa im Seniorenheim zu Angehörigen wollen. Passt das? Ein Betroffener versteht das nicht: "Natürlich kann es medizinische Gründe geben, dass der Impfnachweis nicht genügt. Aber es kann doch nicht sein, dass für einen Schnelltest dann auch noch bezahlt werden muss", sagt er.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Mich würde hier nur die gesetzliche Basis interessieren.
Es heißt doch:
3G: Genesen oder Geimpft oder Getestet
Für das BKH Günzburg heißt es anscheinend:
4G: Genesen oder Geimpft und Getestet mit Geldverdienen
Kann man nur sagen: Typisch deutsche Bürokratie (immer ein Türchen offen lasen)