Prozess: Wer zahlt für den Unterhalt der Butzengünz in Günzburg?
Plus An dem Gewässer stehen mehrere Wasserkraftwerke. Wer für den Unterhalt zuständig ist, ist seit zehn Jahren ein Hin und Her – und nun ein Fall fürs Gericht.
Die Butzengünz ist ein kleines Gewässer, das von der Günz abzweigt und dann wieder hineinfließt. Es erstreckt sich vom Günzbuger Stadtberg bis zum Sportheim Wasserburg. Im Lauf der Jahrhunderte wechselte es auch ab und zu die Namen. Es ist zum Beispiel auf einer Karte aus dem Jahr 1613 als "kleine Günz" ausgewiesen. Seit zehn Jahren ist die Butzengünz Gegenstand einer Diskussion, die am Montag vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Es geht darum, wer für den Unterhalt dieses Gewässers zuständig ist. Konkret heißt das: Wer muss diesen Fluss zum Beispiel regelmäßig auch an schwierig zugänglichen Stellen ausbaggern und entschlammen, den Schlamm entsorgen oder für die Kosten von 10.000 Euro im Jahr aufkommen?
Bis 2009 war laut Informationen des Landratsamtes nur der Unterhalt für den Teil der Butzengünz auf der Gemarkung Günzburg geregelt. 2009 beantragte dann Kraftwerksbetreiber Christian Schleier von der Bertelemühle, dass man den Unterhalt der gesamten Butzengünz neu regele. Das sollte auch den Teil zwischen der Wasserburger Brücke und der Kreisstraße bis hin zur Mündung in die Günz einschließen.
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