Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Günzburg
  3. Günzburg: Prozess: Wer zahlt für den Unterhalt der Butzengünz in Günzburg?

Günzburg
06.07.2021

Prozess: Wer zahlt für den Unterhalt der Butzengünz in Günzburg?

Welcher Flusskategorie ist die Butzengünz zuzurechnen und wer ist für die Gewässerpflege verantwortlich? Diese Fragen wurden vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt.
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus An dem Gewässer stehen mehrere Wasserkraftwerke. Wer für den Unterhalt zuständig ist, ist seit zehn Jahren ein Hin und Her – und nun ein Fall fürs Gericht.

Die Butzengünz ist ein kleines Gewässer, das von der Günz abzweigt und dann wieder hineinfließt. Es erstreckt sich vom Günzbuger Stadtberg bis zum Sportheim Wasserburg. Im Lauf der Jahrhunderte wechselte es auch ab und zu die Namen. Es ist zum Beispiel auf einer Karte aus dem Jahr 1613 als "kleine Günz" ausgewiesen. Seit zehn Jahren ist die Butzengünz Gegenstand einer Diskussion, die am Montag vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Es geht darum, wer für den Unterhalt dieses Gewässers zuständig ist. Konkret heißt das: Wer muss diesen Fluss zum Beispiel regelmäßig auch an schwierig zugänglichen Stellen ausbaggern und entschlammen, den Schlamm entsorgen oder für die Kosten von 10.000 Euro im Jahr aufkommen?

Bis 2009 war laut Informationen des Landratsamtes nur der Unterhalt für den Teil der Butzengünz auf der Gemarkung Günzburg geregelt. 2009 beantragte dann Kraftwerksbetreiber Christian Schleier von der Bertelemühle, dass man den Unterhalt der gesamten Butzengünz neu regele. Das sollte auch den Teil zwischen der Wasserburger Brücke und der Kreisstraße bis hin zur Mündung in die Günz einschließen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.