Verfälschtes Karl-May-Zitat gilt als Volksverhetzung
Ein Rentner fordert vom Ministerium den Abschuss von Migranten. Er hatte auch schon Ärger mit Korea.
Da endete das Verständnis von Amtsgerichtsdirektor Walter Henle: Wer ein verfälschtes Zitat des weltbekannten Abenteuer-Autors Karl May verwendet, macht sich der Volksverhetzung strafbar. Diese Konsequenz musste ein Rentner aus dem südlichen Landkreis in Kauf nehmen. Der hatte in einer Mail ans Bayerische Innenministerium vorgeschlagen, sämtliche ankommenden Muslime sollten „nach der Reihe anvisiert und zur Hölle expediert“ werden.
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der 68-jährige Angeklagte mit der Mail zur Gewalt gegen Teile der Gesellschaft aufgerufen, was ihm einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen zu 20 Euro, also 1000 Euro insgesamt, eingebracht hat. Dagegen hatte der frühere Angestellte Einspruch eingelegt. In der Verhandlung rechtfertigte der Rentner nun sein Schreiben, das er an einem Januarabend dieses Jahres ans Ministerium geschickt hatte mit dem folgenden Text: „Sehr geehrte Damen und Herren, um den Terrorismus, verursacht durch militante Muslime endlich und endgültig zu besiegen, mache ich folgenden Vorschlag. Sobald die Schufte angekommen, werden sie aufs Korn genommen, nach der Reihe anvisiert und zur Hölle expediert.“ Dies sei ein Zitat aus dem May-Klassiker „Schatz im Silbersee“, meinte der Angeklagte.
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