Warum eine Fahranfängerin vor Gericht steht
Plus Die Sicht war schlecht: Trotzdem fuhr die 18-Jährige in eine Kreuzung und nahm einem Mann die Vorfahrt. Es gab drei Verletzte. Nun stand sie vor Gericht.
Jugendstrafrecht oder nicht – das ist am Montag die Frage gewesen, als eine 19-Jährige sich wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten musste.
Die gelernte Maschinenführerin aus Rumänien war im Juli 2019 gegen 20 Uhr mit einer ebenfalls rumänischen Freundin in ihrem Golf auf der Fuggerstraße in Ziemetshausen unterwegs gewesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie ihren Führerschein etwa ein halbes Jahr. An der Kreuzung zur Bundesstraße 300 ordnete die damals 18-Jährige sich auf der linken Seite ein, um in Richtung Thannhausen auf die B300 einzufahren.
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