Atomkraftwerk muss für Altersversorgung aufkommen
Plus Von wegen Werkvertrag: Das Landesarbeitsgericht München gibt einer in Gundremmingen angestellten Frau erneut Recht. Was das bedeutet.
Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München einer Frau Recht gegeben, die seit inzwischen 35 Jahren im Atomkraftwerk Gundremmingen arbeitet. Strittig ist im seit etwa zwei Jahren andauernden Verfahren die Frage, ob für das Beschäftigungsverhältnis die Regeln eines Werkvertrags oder einer sogenannten Arbeitnehmerüberlassung anzuwenden sind. Es geht unter anderem um Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus Programmen für einen sozial verträglichen Personalabbau.
Wegen eines seitens der Kraftwerk-Betreibergesellschaft initiierten und vom LAG während des Prozesses abgelehnten Befangenheitsantrags war das Verfahren zwischenzeitlich zum Bundesarbeitsgericht gewandert. In Erfurt wurde das im April 2019 in München ergangene Urteil vor wenigen Monaten wieder kassiert, da das LAG zum Zeitpunkt des Spruches tatsächlich nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei.
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