Hakenkreuz auf nacktem Oberkörper bringt Mann vor Gericht
50-Jähriger veröffentlichte ein solches Foto bei Facebook. Deshalb kommt es zur Verhandlung. Warum der Richter unter der Forderung der Anklage bleibt.
Das öffentliche Verwenden von Zeichen verfassungswidriger Organisationen steht unter Strafe. Dazu zählen in erster Linie die Symbole des Nationalsozialismus. Nun musste sich ein 50-Jähriger vor Gericht verantworten. Weil er auf seiner öffentlichen Facebook-Seite die Figur eines Schauspielers mit nacktem Oberkörper und einem Hakenkreuz darauf gepostet hatte, hatte er einen Strafbefehl bekommen, den er nicht akzeptieren wollte.
Günzburgs Amtsgerichtsdirektor Walter Henle nahm den Mann ins Gebet, wollte von ihm wissen, was er über die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft wisse, und machte ihn darauf aufmerksam, dass Personen mit seinem Vorstrafenregister sicher als Berufs- und Gewohnheitsverbrecher gebrandmarkt wurden.
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