Hartz IV vom Landkreis
Landkreis Der Kreis will eine sogenannte Optionskommune werden: Dahinter steht die aktuelle Gesetzsprechung, die es Kommunen erlaubt, in Zukunft den Vollzug des Sozialgesetzbuches II (Hartz IV) in eigener Verantwortung zu übernehmen. Damit wäre der Einstieg in die echte kommunale Trägerschaft gesichert. Derzeit setzen Arbeitsagentur und Kommunen gemeinsam die Leistungen der Grundsicherung um. Dem Entschluss in der gemeinsamen Sitzung von Kreis und Sozialausschuss vorangegangen war eine längere Diskussion.
Auf die Kritik des Bundesrechnungshofs an den bestehenden 69 Optionskommunen stützte sich Werner Gloning (SPD). Ihnen sei es "bislang nicht annähernd gelungen, alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aktiv in den Integrationsprozess einzubinden", heißt es in dem Bericht. Zudem seien die Daten nicht vollständig und zum Teil fehlerhaft. Untersucht wurde, inwieweit die Optionskommunen Maßnahmen nutzen, um Hartz-IV-Empfänger bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Das Ergebnis: Mit über einem Drittel der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger wurde nicht einmal ein Beratungsgespräch geführt, mit mehr als der Hälfte wurden keine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen, für 61 Prozent wurde kein Vermittlungsprofil erarbeitet.
Gloning bemängelte die "einseitige, tendenziöse" Beschlussvorlage der Verwaltung, die beispielsweise nicht auf die Kernfrage eingehe: Was ist die beste Arbeitsmarktpolitik? Sie höre nicht an der Landkreis-Grenze auf. Auch die Einschätzungen zu den Ausgleichszahlungen durch den Bund hielt er für sehr optimistisch. Für seinen Fraktionskollegen Gerd Olbrich stellte sich die Frage, wer am besten Arbeitsvermittlung betreiben kann und die meiste Kompetenz besitzt. Einzelne Mängel am bisherigen Regelmodell sollten nicht überbewertet werden.
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