Hunde aus Tierheim werden in Burgau von der Hundesteuer befreit
Plus Der Burgauer Stadtrat folgt dem Antrag der Grünen – aber nicht bei einem anderen Vorstoß. Auch waren eine Resolution zur A8 und eine Verschiebung der Gemarkungsgrenzen Thema.
Hunde, die aus einem als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl kommen und im eigenen Haushalt aufgenommen werden, können in Burgau künftig von der Hundesteuer befreit werden. Bei vier Gegenstimmen ist der Stadtrat dem Antrag der Grünen-Fraktion gefolgt.
Harald Stöckle (Freie Wähler) hatte zuvor zu bedenken gegeben, dass sich der Tierschutz auf andere Weise besser verwirklichen lasse, auch Dieter Endris (FDP/FB) sprach von einem „zweischneidigen Schwert“. Auf der einen Seite schaffe man so einen Anreiz, ein Tier aus dem Tierheim zu holen, aber es solle nicht grundsätzlich dazu animieren, sich ein Tier zuzulegen, ohne sich wirklich damit auseinandergesetzt zu haben. Manfred Kramer (SPD) konnte sich nicht mit seinem Vorschlag durchsetzen, die Steuerfreiheit für drei Jahre statt nur für ein Jahr zu gewähren. Er befürchtet, dass ein Tier nach dem Auslaufen der Vergünstigung wieder abgegeben werden könnte.
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