Hunde beißen Hündin tot und verletzen deren Halterin
Für die Geschädigte sei ihr Hund wie ein Kind gewesen. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wird der Halter der Hunde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Es war der 19. September 2018 gegen 20.30 Uhr. Eine Frau ging mit ihrer Hündin auf ihrer abendlichen Runde am Garten eines Mehrfamilienhauses im nördlichen Landkreis Günzburg vorbei. Plötzlich rannte vom Garten her ein Hund auf die Spaziergängerin und ihre Hündin zu, dahinter ein zweiter. Die beiden Kampfhund-ähnlichen Tiere griffen die Hündin der Frau an. Diese versuchte, ihren Hund zu befreien und erlitt Bisswunden am rechten Oberschenkel, Handgelenk und Knie. Zudem zog sie sich bei einem Sturz eine Lendenwirbelsäulenprellung zu. Ihre Hündin erlag den Verletzungen.
Vorbestrafter Halter handelte fahrlässig
Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss sich nun der 53-jährige Halter der beiden Hunde vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. In der Anklage der Staatsanwältin heißt es zudem, dass die beiden Hunde frei und ohne Aufsicht in dem nicht hundegerecht eingezäunten Garten des Mehrfamilienhauses, in dem der Angeklagte wohnt, herumlaufen seien.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.