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Jettingen-Scheppach
21.11.2019

Gericht lehnt Eilantrag gegen Schließung von Apotheke ab

Die St.-Martins-Apotheke in Jettingen darf ihren Betrieb nicht aufrechterhalten.
Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

Ein Apotheker aus Jettingen-Scheppach darf seine Apotheke nicht weiterführen. Das wollte er verhindern - doch die Justiz erhebt schwere Vorwürfe.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 20. November den Eilantrag eines Apothekers aus Jettingen-Scheppach gegen den Widerruf seiner Apothekenbetriebserlaubnis abgelehnt.

Wie berichtet, hatte im Juli dieses Jahres die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm mit Unterstützung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Memmingen die Apotheke sowie das Privathaus des Mannes durchsucht. Aufgrund des Ergebnisses der Durchsuchung und der Untersuchungsbefunde des LGL widerrief das Landratsamt Günzburg mit Bescheid vom 20. September 2019 unter anderem die Erlaubnis zum Betrieb seiner Apotheke. Die Behörde forderte ihn auf, die Apotheke innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt des Bescheids (25. September 2019) zu schließen und ordnete den sofortigen Vollzug an.

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