Ichenhausen distanziert sich von Ehrenbürger Hitler
Plus Warum die Stadt diese Auszeichnung posthum nicht mehr aberkennen kann und Bürgermeister Robert Strobel auf die Rechtslage pocht. Was mit dem Hindenburgpark passiert.
Am 27. April 1933 hat der Ichenhauser Stadtrat beschlossen, dem damaligen Reichskanzler Adolf Hitler die Ehrenbürgerwürde der Stadt zu verleihen. 86 Jahre danach hat sich der jetzige Stadtrat am Dienstagabend in einem symbolischen Akt einstimmig und ausdrücklich von diesem Beschluss distanziert. Hitler die Ehrenbürgerwürde abzuerkennen, wie es Stadtrat Georg Abt gefordert hatte, sei post mortem nicht möglich. „Das ist ein Fakt, das ist zu akzeptieren, ein solcher Beschluss wäre unwirksam“, betonte Bürgermeister Robert Strobel mehrfach.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause war das Thema zur Sprache gekommen. Unter Punkt Verschiedenes hatte Georg Abt um die formelle Aberkennung der Ehrenbürgerwürde Adolf Hitlers gebeten. Die Stadt möge Hitler von der Ehrenbürgerliste streichen, forderte Abt. Bürgermeister Robert Strobel versicherte, den Antrag in der nächsten Stadtratssitzung auf die Agenda zu nehmen. Schon damals hatte Strobel nachrecherchiert und gegenüber unserer Zeitung betont, dass eine Liste mit Ehrenbürgern gar nicht existiere. Es gebe lediglich eine rein intern verwendete, ohne Gewähr auf Vollständigkeit recherchierte Aufstellung darüber, welche Personen zu welchem Zeitpunkt die Ehrenbürgerwürde in der Kernstadt und den Stadtteilen verliehen bekamen. Da es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt, das mit dem Tode seines Inhabers erlischt, ist der Widerruf der Verleihung einer Ehrenbürgerwürde nur zu Lebzeiten des Inhabers möglich. Dies bedeutet laut Strobel, dass Adolf Hitler formal in keiner bayerischen Gemeinde mehr Ehrenbürger ist.
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