
Tongrube: Die Stadt will Sicherheit

Der Hickhack um die Umweltverträglichkeitsprüfung geht weiter. Das Bergamt Südbayern hat im Juli dreimal Post mit unterschiedlicher Zielrichtung nach Ichenhausen geschickt.
Zumindest das steht fest: Am 23. März hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass für die Erweiterung der Tongrube ein Vorprüfungsverfahren für eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Als Konsequenz wurde auf der Erweiterungsfläche im Nordosten der Tongrube der Betrieb eingestellt (wir berichteten). Im Juli hat die Stadt Ichenhausen dreimal Post vom Bergamt Südbayern bekommen, jedes mal mit einer unterschiedlichen Zielrichtung.
In der ersten Nachricht vom 5. Juli schickte die Behörde der Stadt das vom Tonwerk Schmidt in Auftrag gegebene Gutachten, in dem die Firma Arguplan zu dem Fazit kommt, dass es sich bei der Erweiterung um eine „räumliche Verlagerung“ handle und keine „erheblichen Konflikte oder nachhaltige Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter“ zu erwarten seien. „Unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten bzw. vorgesehenen üblichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und der geplanten Rekultivierung sind mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden“, heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens, und weiter: „Aus gutachterlicher Sicht ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben nicht erforderlich.“
Bergamt: Keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten
Das Bergamt Südbayern schickte Anfang Juli aber nicht nur dieses Gutachten ins Ichenhauser Rathaus, sondern bat darum, bis 19. Juli mitzuteilen, ob die Stadt sich dem Ergebnis der Vorprüfung des Bergamts anschließt. Diese Vorprüfung des Bergamts hatte ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht notwendig sei, weil durch die Erweiterung der Tongrube keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten seien. Die Stadt Ichenhausen bat um Fristverlängerung bis 9. August, um die Angelegenheit mit den Stadträten beraten zu können. Gleichzeitig forderte sie die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden beim Bergamt an.
Im zweiten Schreiben vom 15. Juli verweigerte das Bergamt die gewünschte Fristverlängerung, weil es die Vorprüfung spätestens sechs Wochen nach Erhalt der notwendigen Angaben abschließen müsse. Zudem teilte das Bergamt der Stadt mit, dass die erste Nachricht vom 5. Juli „der Information der bisher Beteiligten“ gedient habe. Weiter schreibt das Bergamt Mitte Juli: „Auch sollte die entfernte Möglichkeit eingeräumt werden, auf erhebliche Umwelteinwirkungen des Projekts, die offensichtlich im Rahmen der Vorprüfung nicht behandelt wurden, hinzuweisen.“
Stadt wiederholt Forderung nach einer längeren Frist
Was antwortete die Stadt? Sie wiederholte ihre Forderung nach einer Fristverlängerung und bat wieder um die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden. Außerdem erhob die Stadt vorsorglich Bedenken gegen die vom Bergamt festgestellten Erkenntnisse. Und sie erinnerte an ihre Stellungnahme vom 3. Mai 2017. Damals hatte die Stadt festgehalten, dass sie der Erweiterung der Tongrube und der Fortführung des Tontagebaus nur zustimmen werde, sofern die zuständigen Fachbehörden zur Wiederverfüllung mit Material bis zur Einbauklasse Z2 keine Bedenken äußern und eine Gefährdung von Mensch und Umwelt durch das Verfüllmaterial ausgeschlossen werden kann.

Am 26. Juli kam schließlich die dritte Nachricht vom Bergamt im Rathaus an. Darin erklärte das Bergamt, dass es in seinem ersten Schreiben vom 5. Juli keine Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme formuliert habe. Das Schreiben habe nur der Information dienen und die Möglichkeit eröffnen sollen, Anregungen vorzubringen. Fett gedruckt schreibt die Stadtverwaltung dazu als Anmerkung in den Sitzungsunterlagen für die Stadträte: „In diesem Schreiben ist des Weiteren aufgeführt, dass das Bergamt von allen Fachbehörden die Rückmeldung bekommen hätte, dass sich der Feststellung des Bergamtes, im Fall des Tontagbaus Ichenhausen keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu müssen, angeschlossen würde.“
Drei Empfehlungen an das Bergamt
„Drei unterschiedliche Mitteilungen an uns“, fasste Bürgermeister Robert Strobel die Korrespondenz in der Stadtratssitzung zusammen. Zudem gebe das Bergrecht der Stadt weniger Mitsprachemöglichkeit als das Baurecht. Der Bau- und Umweltausschuss hatte nichtöffentlich am 29. Juli darüber beraten und dem Stadtrat folgende Anregungen an das Bergamt empfohlen:
1.) Weil die vorgesehene Z2-Ablagerung im Antrag der Firma Josef Schmidt und im Gutachten von Arguplan nicht abgehandelt ist, muss das nachgeholt und gezeigt werden, wie eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird. 2.) Weil in jüngster Zeit immer wieder Regenwasser vom Gelände der Tonwerke auf Nachbargrundstücke geflossen ist, muss auch die Regenwasserableitung von den rekultivierten Flächen dargestellt werden. Zudem soll erklärt werden, wie bei Starkregen verhindert wird, dass Wasser auf Nachbargrundstücke läuft. 3.) Die Behandlung des Regenwassers aus dem Bereich, in dem hochbelastetes Z2-Material verfüllt wird, soll ebenfalls im Antrag der Firma Schmidt für die UVP-Vorprüfung und im Gutachten der Firma Arguplan dargestellt werden.
Diskutiert wurde darüber nicht mehr
Inhaltlich wurden diese Punkte in der Stadtratssitzung nicht mehr diskutiert. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Gerlinde Schweiger fragte jedoch: „Können wir nicht endlich mal Fakten schaffen, damit auch Nörgler und Kritiker zufriedengestellt werden?“ Die Stadt mache in Sachen Tongrube „das Menschenmögliche“, sagte sie.
Von ihrem Fraktionskollegen Georg Abt kam darauf diese Antwort: Er wolle „eine Lanze brechen“ für die Schutzgemeinschaft Hochwang, die mit hohem finanziellen Aufwand gegen die Betriebserlaubnis für das etwa 2,8 Hektar große Erweiterungsgebiet geklagt habe. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in zweiter Instanz die Genehmigung als rechtswidrig eingestuft, eine Ausweitung des Tongrubenbetriebs könne erst nach einer zwingend erforderlichen Vorprüfung zur UVP genehmigt werden, so der Verwaltungsgerichtshof im März.
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