Tongrube: Die Stadt will Sicherheit
Der Hickhack um die Umweltverträglichkeitsprüfung geht weiter. Das Bergamt Südbayern hat im Juli dreimal Post mit unterschiedlicher Zielrichtung nach Ichenhausen geschickt.
Zumindest das steht fest: Am 23. März hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass für die Erweiterung der Tongrube ein Vorprüfungsverfahren für eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Als Konsequenz wurde auf der Erweiterungsfläche im Nordosten der Tongrube der Betrieb eingestellt (wir berichteten). Im Juli hat die Stadt Ichenhausen dreimal Post vom Bergamt Südbayern bekommen, jedes mal mit einer unterschiedlichen Zielrichtung.
In der ersten Nachricht vom 5. Juli schickte die Behörde der Stadt das vom Tonwerk Schmidt in Auftrag gegebene Gutachten, in dem die Firma Arguplan zu dem Fazit kommt, dass es sich bei der Erweiterung um eine „räumliche Verlagerung“ handle und keine „erheblichen Konflikte oder nachhaltige Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter“ zu erwarten seien. „Unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten bzw. vorgesehenen üblichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und der geplanten Rekultivierung sind mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden“, heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens, und weiter: „Aus gutachterlicher Sicht ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben nicht erforderlich.“
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