Ja - auch wenn es kein Satteldach ist
Auch wenn der Bebauungsplan für das Gebiet An der Kohlstatt II in Ebersbach Satteldächer vorsieht: Die Gemeinde Kötz will einer Familie mit einem behinderten Kind bestmöglich entgegenkommen. Der Bauausschuss signalisierte deshalb grünes Licht für die Bauvoranfrage für ein behinderten- und seniorengerechtes, einstöckiges Wohnhaus mit Walmdach.
Das Grundstück ist noch nicht gekauft, die Familie hat sich vorab bei der Gemeinde erkundigt, ob ihre Vorstellungen von behinderten- und seniorengerechtem Wohnen im Baugebiet an der Kohlstatt II trotz Abweichungen vom Bebauungsplan überhaupt realisierbar wären. Das Einfamilienhaus soll ebenerdig sein, sodass das vorgeschriebene Satteldach mit einer Neigung von mindestens 36 Grad wenig sinnvoll wäre. Ein erster Planentwurf der Familie sieht deshalb ein Walmdach mit einer Neigung zwischen 18 und 22 Grad vor.
Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde prüft jetzt das Bauvorhaben, die Gemeinde stellte ihr Einvernehmen in Aussicht - allerdings unter der Bedingung, dass der Bebauungsplan deshalb nicht geändert werden muss. (ilor)
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