Jettinger Apotheker will nicht vor Verwaltungsgerichtshof
Plus Der Kläger hat seine Betriebserlaubnis verloren. Er verzichtet darauf, eine Berufung prüfen zu lassen. Was das für ihn bedeutet. Und was noch aussteht.
Im Juni hat das Augsburger Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren entschieden, dass einem Jettinger Apotheker zu Recht die Betriebserlaubnis entzogen worden ist. Das Günzburger Landratsamt hatte als zuständige Aufsichtsbehörde die Erlaubnis widerrufen, weil sie an der Zuverlässigkeit des Mannes zweifelte – ein für den Landkreis Günzburg bis dahin beispielloser Vorgang.
Im Juni war das Verwaltungsgerichtsurteil noch nicht rechtskräftig. Denn der erfolglose Kläger (der Apotheker) hatte einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Zeit, die Zulassung auf Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof zu beantragen. Entsprechende Rechtsmittel sind allerdings nicht eingelegt worden, wie Christoph Mayer (Augsburg), der Rechtsanwalt des Apothekers, auf Nachfrage sagte. Damit hat das Urteil Rechtskraft erlangt.
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