Jobcenter soll Geld für Wohnung nachzahlen
Zwei Kläger aus dem Kreis Günzburg haben einen Rechtsstreit mit dem Landratsamt in zweiter Instanz gewonnen. Die Behörde will das aber nicht akzeptieren.
Kritik am Jobcenter des Landkreises Günzburg ist in den vergangenen Jahren immer wieder laut geworden. Häufig ging es dabei auch darum, dass die von der Behörde zuerkannte Mietzahlung nicht reiche, um überhaupt eine adäquate Wohnung zu finden. Der Jobcenter-Leiter und auch Landrat Hubert Hafner hatten jedoch immer betont, dass die Zahlungen genügten, da ein unabhängiges Büro extra ein Konzept dafür erstellt habe. Dieses orientiere sich am Wohnungsmarkt und sei fundiert, die große Mehrheit der Hartz-IV-Empfänger im Landkreis könne sich eine Wohnung leisten. Der Mieterverein und andere Organisationen hingegen bezeichneten das Konzept als schöngerechnet, zu den angesetzten Preisen gebe es einfach nichts. Den Rat des Mietervereins, sie notfalls vom Sozialgericht überprüfen zu lassen, haben eine Frau und ihr Sohn nun mit Erfolg in die Tat umgesetzt.
Die Klägerin ist 1955 geboren, ihr Sohn ist 27 Jahre alt. Sie erhalten als Bedarfsgemeinschaft die Grundsicherung und leben in einer 90 Quadratmeter großen Vier-Zimmer-Wohnung, seit dem 1. Januar 2013 kostet sie 400 Euro Grundmiete, 60 Euro Nebenkosten und 65,50 Euro für die Heizung. Insgesamt sind es also 525,50 Euro. Am 26. August 2014 wurden sie auf die seit dem 1. Januar desselben Jahres geltende Mietobergrenze von 334,75 Euro zuzüglich der Heizungskosten hingewiesen. Zum 1. März 2015 sollten die Kosten begrenzt werden. Für die Zeit vom 1. April bis 30. September des Jahres wurden pro Monat 328,30 Euro bewilligt. Weil der Sohn ab dem 13. September sein 25. Lebensjahr vollende, müsse er eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.
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