Kanalkataster muss her
Wo es in Kötz noch Handlungsbedarf gibt
Es waren nicht nur die Jahresrechnungen von 2003 bis 2015, die sich die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes vorgenommen hat. Als „eine Art Geschäftsprüfung“ hat der Kötzer Bürgermeister Ernst Walter die Überörtliche Prüfung den Gemeinderäten beschrieben. Dabei ging es auch um Satzungen und deren Aktualität. In den meisten Fällen ist die Gemeinde auf dem Laufenden, nur die Erschließungsbeitragssatzung muss noch neu gefasst werden. Der Erlass ist noch im ersten Halbjahr 2018 geplant. Die Entwässerungssatzung ist schon an die Mustersatzung angepasst worden, bei den Erschließungsbeiträgen gibt es ebenfalls keinen Handlungsbedarf.
Das sieht bei den von der Kommunalen Haushaltsverordnung geforderten Bestandsverzeichnissen anders aus. Nicht nur Straßen und Grundstücke, sondern etwa auch Kanäle und Gebäude sowie kommunale Wirtschaftsgüter ab einem bestimmten Wert müssen darin aufgeführt werden.Die Arbeit an den Bestandsverzeichnissen soll noch dieses Jahr beginnen. Sie werde mehrere Monate in Anspruch nehmen, hieß es in der Gemeinderatssitzung. Weil es dieses Bestandsverzeichnis noch nicht gibt, kann die Gemeindeverwaltung keine Kosten- und Leistungsrechnung machen. Wenn das Anlagevermögen der Gemeinde erfasst ist, wird geprüft, in welchen Verwaltungsbereichen die Wirtschaftlichkeit mit einer Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt werden soll. Neu ist laut Bürgermeister Ernst Walter, dass die Tagesabschlüsse jetzt mindestens einmal wöchentlich der Kämmerin Silvia Quenzer vorgelegt werden müssen. Für die im September 2017 beschlossene Erarbeitung eines Kanalkatasters ist im laufenden Haushalt Geld eingeplant. Ein Ingenieurbüro arbeitet derzeit am Angebot für die Erstellung des Kanalkatasters. Das Verzeichnis der Kanäle soll bis Ende 2019 fertig sein und dann jedes Jahr fortgeschrieben werden.
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