Klage der Gemeinde zu Müllumschlagplatz zurückgewiesen
Die Firma Hörger beeinträchtigt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Augsburg keine Nachbarn in Scheppach. Warum der Bürgermeister gelassen reagiert.
Jetzt steht es endgültig fest: Die Firma Hörger beeinträchtigt mit ihrem längst geplanten Müllumschlagplatz im Scheppacher Gewerbegebiet weder Gemeinde noch Nachbarn. Nachdem im Mai vergangenen Jahres das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden hatte, dass das Landratsamt verpflichtet ist, die von der Firma Hörger beantragte Genehmigung zu erteilen, hatte nicht nur die Gemeinde Jettingen-Scheppach Klage eingereicht. Auch die unmittelbar betroffenen Nachbarfirmen zogen vor Gericht. Alle Klagen wies das Verwaltungsgericht in der Verhandlung am Mittwoch jedoch ab.
Die Angelegenheit zieht sich bereits seit 2015 hin. Wie mehrfach berichtet, wollte das Entsorgungsunternehmen mit Hauptsitz in Sontheim/Brenz auf dem bestehenden Betriebsgelände an der Carl-von-Linde-Straße in Jettingen-Scheppach eine Umladestation errichten. Als der Gemeinderat kurzfristig den Bebauungsplan für dieses Gebiet änderte, eine Veränderungssperre verhängte und das Landratsamt der Firma einen Ablehnungsbescheid zustellte, reichte das Unternehmen Klage ein. Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Veränderungssperre der Gemeinde nicht rechtens gewesen sei, das Landratsamt musste die Genehmigung erteilen. Daraufhin reichte wiederum die Gemeinde Jettingen-Scheppach Klage gegen den Freistaat ein, da sie immissionsschutzrechtliche Bedenken hatte. Aus demselben Grund klagten Willy Moser, die Firma Isarfrost und eine Spielothek.
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