Klage wird abgewiesen
Kraftwerksbetreiber hat Nachsehen
Erfolglos hat die H&H Kraftwerksbetreiber GbR in Jettingen-Scheppach gegen den Freistaat, vertreten durch das Landratsamt Günzburg, geklagt. Weil der Betreiber eines Kraftwerks an der Mindel keine Genehmigung für eine bereits gebaute Rechenreinigungsanlage bekommen hatte, war er vor das Verwaltungsgericht Augsburg gezogen. Dort zog er jetzt aber den Kürzeren.
Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, hat der Betreiber bereits im vergangenen Jahr Umbauarbeiten an dem Kraftwerk an der Mindel vorgenommen und eine Rechenreinigungsanlage installiert – eine Baugenehmigung hatte er dafür nicht eingeholt. Das Landratsamt hat ihm diese auch im Nachhinein nicht erteilt. Rein rechtlich würde dies bedeuten, dass der Umbau wieder rückgängig gemacht werden müsste. Eine Beseitigungsanordnung wurde bisher jedoch nicht erlassen.
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