Kliniken im Landkreis müssen weniger Corona-Betten vorhalten
Regierung von Schwaben senkt den prozentualen Anteil. Was das bedeutet.
Beim Infektionsgeschehen in Bayern und der Belegungssituation in den Krankenhäusern mit Corona-Patienten war zuletzt vielerorts eine deutliche Entspannung festzustellen. Innenministerium und Gesundheitsministerium haben deshalb bereits Anfang Mai für Bayern entschieden, die zu Beginn der Pandemie weitreichende Vorhaltepflicht für die Behandlung dieser Patienten auf 25 Prozent bzw. 30 Prozent der Allgemein- und Intensivkapazitäten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit zu reduzieren.
Den Regierungen wurde darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse die Vorhaltepflicht nochmals auf bis zu 15 Prozent zu reduzieren. Davon hat die Regierung von Schwaben vollumfänglich Gebrauch gemacht, wie sie nun mittelte. Die Entscheidung erfolgte auch in enger Abstimmung mit den Ärztlichen Leitern der Führungsgruppen Katastrophenschutz. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Regierung (www.regierung.schwaben.bayern.de) veröffentlicht. Sie gilt bis auf Weiteres. (zg)
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